Notar Dr. Niklas Mairose

Notar in Hilden
 

Erbvertrag

Sie können Ihren Letzten Willen, beispielsweise mit Ihrem Ehegatten, in Form eines Erbvertrags festlegen. Dieser Erbvertrag kann, anders als beim Testament, nicht ohne Weiteres geändert werden.

Eine Änderung kann nur mit der Zustimmung des anderen Vertragspartners vorgenommen werden. Erbverträge müssen außerdem generell notariell beurkundet werden.

Inhalt des Erbvertrags kann beispielsweise sein, dass sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und als Schlusserben die gemeinsamen Kinder benennen.


Erbvertrag Online-Formular