Mit dem Thema „Erben und Vererben“ ist der auch die Schenkung eng verknüpft. So kann, statt durch die Erbfolge, Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden.
Durch die Schenkung, oder vorweggenommene Erbfolge können schenkungs- beziehungsweise erbschaftssteuerliche Freibeträge mehrfach ausgenutzt werden, um zukünftigen Erben hohe Steuerforderungen zu ersparen.
Außerdem können Pflichtteilsansprüche von dritten Personen unter gewissen Voraussetzungen minimiert werden.
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