Werden Wohnungen oder Häuser verkauft, die noch nicht fertiggestellt sind, heißt der Verkäufer Bauträger. Bei einem Kauf vom Bauträger zahlt der Käufer nach Baufortschritt, also in Raten.
Hierdurch wird vermieden, dass der Käufer den gesamten Kaufpreis zahlt, ohne einen tatsächlichen Gegenwert in Form des errichteten Gebäudes zu haben.
Dabei wird die letzte Rate erst fällig, wenn alle Mängel beseitigt sind. Treten nach der Abnahme noch Mängel am Bauwerk auf, haftet der Bauträger für fünf Jahre.
Ein solcher Bauträgervertrag bietet dem Bauträger sowie dem Käufer Vorteile: Der Bauträger hat Planungssicherheit und spart Zinsen, da er durch die Raten des Käufers ein niedrigeres Darlehen aufnehmen muss.
Dadurch wird für den Käufer das Objekt günstiger und er hat außerdem die Möglichkeit es mitzugestalten. Aufgrund der Tatsache, dass das Kaufobjekt noch nicht fertiggestellt und somit nicht begehbar ist, sind eine detaillierte Baubeschreibung sowie Baupläne besonders wichtig.
Der Käufer sollte sich diese Dokumente rechtzeitig zukommen lassen und sorgfältig durchlesen.
Diese Unterlagen werden entweder als Anlage dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag beigefügt oder sie sind bereits zur Vorbereitung der späteren Kaufverträge in einer gesonderten notariellen Urkunde niedergelegt worden.